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Auszug - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Mariental II-E"
Bisheriger Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mariental II-E" wird zugestimmt.
Ratsmitglied Hinrich Schulze stellt den Antrag einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bis maximal 3 Metern zuzustimmen. Die nichtüberbaubare Breite von 3 Metern wird bereits seit vielen Jahren in Bebauungsplänen festgesetzt und sollte daher auch in diesem Fall nicht überschritten werden.
Daher ergeht folgender
geänderter Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses vom 26.03.2018: Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mariental II-E" – Überschreitung der nicht überbaubaren Fläche - wird bis auf 3 Meter zugestimmt (lt. B-Plan beträgt die Breite der nicht überbaubaren Fläche 10 m). Eine 3 Meter breite nicht überbaubare Fläche entlang der öffentlichen Verkehrsanlage ist zu erhalten.
Bürgermeister Dirk Köllner stellt den Antrag, die Befreiung bis auf 1,50 Meter in der nicht überbaubaren Fläche die Errichtung des Carports zuzulassen.
Geänderter Beschlussvorschlag des Rates vom 03.04.2018 Dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mariental II-E“ – Überschreitung der nicht überbaubaren Fläche – wird auf 1,50 Meter zugestimmt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:5
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