Ratsinformationssystem
Auszug - Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorschlag: Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Dedelstorf wird beschlossen.
Geänderter Beschlussvorschlag im Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Dedelstorf am 13.06.2019: Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Dedelstorf wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Im § 4, Vorteilsbemessung, Abs. 1, Nr. 1 soll der Anliegeranteil von 60 % auf 50 % reduziert werden.
Im § 4, Vorteilsbemessung, Abs. 1, Nr. 5, „bei Gemeindestraßen im Sinne des §47 Nr. 3 NStrG“ ist der Anliegeranteil, der überwiegend dem Anliegerverkehr dient, von 60 % auf 50 % zu reduzieren.
Anmerkung: Von der Verwaltung soll geprüft werden, ob die Beitragssatzung rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann. Es wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, auch wenn die Beitragssatzung rückwirkend in Kraft gesetzt wird, dass die Abrechnungsmaßnahme „Bauernende“ in Weddersehl zum Zeitpunkt der Fertigstellung unter der derzeit rechtskräftigen Satzung abzurechnen ist. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |