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Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan Sprakensehl hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag: Im Rahmen der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Hankensbüttel ist der Teilplan Sprakensehl auf Antrag des Vorhabenträgers und Zustimmung der Gemeinde Sprakensehl zu ändern. Sämtliche Kosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
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