Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan "Mühlenstraße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung" - Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2), Trägerbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a (2) BauGB
Beschlussvorschlag: Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenstraße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung“ wird zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenstraße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden parallel vorzunehmen.
Geänderter Beschlussvorschlag aus dem Umwelt-, Planung- und Bauausschuss vom 27.05.2014: Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenstraße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung“ wird zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlenstraße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden parallel vorzunehmen.
Sämtliche Kosten des Planverfahrens hat der Vorhabenträger Herr Wilhelm Weber zu übernehmen, so dass der Gemeinde Hankensbüttel keine Kosten entstehen. Geänderter Beschlussvorschlag: einstimmig |