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Vorlage - Hkb/066/17
Beschlussvorschlag: Der Graben ist als Ausgleichsfläche zu nutzen und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn zu bepflanzen.
Sachverhalt: Nördlich der L 280 Richtung Masel befindet sich ein Graben, welcher als Graben III. Ordnung deklariert ist. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Katasteramt Gifhorn wurde festgestellt, dass dieser Graben schon seit Jahrzehnten nicht mehr besteht und von den anliegenden Landwirten beackert wird. Es gibt keine Anzeichen mehr dafür, dass es dort einen Graben gab. Eine Wiederherstellung des Grabens ist nicht erforderlich. Es gibt bei den anliegenden Flächen keine Oberflächenwasserprobleme, eine Versickerung ist gegeben. Ein eventuelles Ableiten des Wassers Richtung Hankensbüttel könnte eher zu weiteren Problemen im Ort führen. Zu klären ist, was mit dieser Fläche geschehen soll. Folgende Möglichkeiten werden vorgeschlagen:
Bei Variante 1 & 2 muss der Graben bei der Katasterbehörde als Graben III. Ordnung ausgetragen werden. Dies geschieht dann in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. €jährlich folgend ca. €
Anlagen: Kartenauszug Katasterauszug
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