Ratsinformationssystem
Vorlage - Hkb/096/18
Sachverhalt:
Für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen gibt es ein ÖPNV-Förderprogramm. Die Förderquote des ÖPNV liegt bei 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Hinzu kommen 12,5 % vom Regionalverband, sodass die tatsächliche Förderhöhe bei 87,5 % der zuwendungsfähigen Kosten liegt.
Wenn die Haltestellen, wie vom Planungsbüro Schulz & Partner berechnet, umgebaut/hergestellt werden bleiben für die Gemeinde Hankensbüttel rund 35 000 € an Kosten übrig. Beschlussvorschlag: Folgende Bushaltestellen sind im Rahmen des ÖPNV Förderprogrammes barrierefrei herzustellen/auszubauen:
Eine Prioritätenliste des Umbaus der Haltestellen ist festzulegen und der LNVG vorzulegen. Die Anträge für ein vereinfachtes Verfahren für Haltestellen sind zu stellen. Das Planungsbüro Schulz & Partner ist mit der Umsetzung der Herstellung der Barrierefreiheit zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. 35.000 €jährlich folgend ca. € Anlagen: Vermerk Gespräch Bushaltestellen, Muster zuwendungsfähige Ausgaben
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