Ratsinformationssystem
Vorlage - Ded/222/18
Beschlussvorschlag: Folgende Bushaltestellen sind im Rahmen des ÖPNV Förderprogrammes barrierefrei herzustellen/auszubauen:
Eine Prioritätenliste des Umbaus der Haltestellen ist festzulegen und der LNVG vorzulegen. Die Anträge für ein vereinfachtes Verfahren für Haltestellen sind zu stellen. Das Planungsbüro Schulz & Partner ist mit der Umsetzung der Herstellung der Barrierefreiheit zu beauftragen. Sobald der Ausnahmekatalog vorliegt sind Anträge auf eine Befreiung zu stellen.
Sachverhalt: Für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen gibt es ein ÖPNV-Förderprogramm. Die Förderquote des ÖPNV liegt bei 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Hinzu kommen 12,5 % vom Regionalverband, sodass die tatsächliche Förderhöhe bei 87,5 % der zuwendungsfähigen Kosten liegt.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. €jährlich folgend ca. €
Anlagen:
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