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Vorlage - Hkb/078/17-1
Sachverhalt: Das Planungsbüro macht folgende Angaben:
Die geänderte Kostenschätzung vom 05.02.2018 und die Baugrunduntersuchung der Wirtschaftswege Erbkampsweg und Weinberg vom 25.6.2012 im PDF-Format zur Kenntnis.
Bei dieser Ausführungsvariante handelt es sich im Gegensatz zu der Variante vom 12.10.2017, die eine Verstärkung des Oberbaus durch eine 20 cm Schottertragschicht auf gesamter Breite zzgl. beidseitig je 50 cm Randverstärkung vorsah, lediglich um eine Instandsetzung.
Aus Kostengründen soll auf eine Schottertragschicht und auf eine 25 cm starke und 50 cm breite Randverstärkung, sowie auf den Schottereinbau in gesamter Breite verzichtet werden. Technisch haben wir diese Maßnahme wie folgt geplant:
Mit dieser Ausbauvariante werden die Fahrbahnbreite und der technische Ausführung im Sinne des DWA-Merkblattes A904 (Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW) 08/2016) unterschritten. Durch die seitliche abgeschrägte Randausbildung (2:1) ist die Ausführung einer 3,00 m breiten Fahrbahn auf einem 3,00 m breiten Unterbau nicht möglich, es bedarf einer ausreichend starker Randverstärkung, die wir bei sämtlichen bisher instandgesetzten Wirtschaftswegen beidseitig in einer Breite von 50 cm und einer Stärke von 25 cm ausgeführt haben. Durch die Forderung einer günstigeren Instandsetzungsvariante musste sowohl auf die Schottertragschicht zwischen dem vorhandenen Asphaltoberbau und der neuen Asphalttragdeckschicht verzichtet werden. Zur Trennung beider Schichten und zum Vermeiden durchschlagender Risse haben wir eine 1 cm starke Trennschicht aus Sand 0/2 mm geplant. Diese Trennung haben wir gerade bei der K87 Lingwedel – Oerrel angewendet.
Die beidseitige Randverstärkung ist aus Kostengründen in der Stärke von 25 cm auf 15 cm reduziert. Möglichweise werden sich Kantenabplatzungen aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit der 50 cm breiten Randverstärkungsbereiche ergeben (Überlappungsbereiche).
Bedenken Sie bitte bei der Entscheidung über die auszuführende Instandsetzungsvariante, dass wir Schwierigkeiten bei den Fristen der Mängelansprüche bei dieser kostenreduzierten Variante sehen. Weder Asphaltbaufirmen, noch wir als Planungsbüro können in diesem Fall die Haftungsrisiken übernehmen, weil lt. beigefügter Baugrunduntersuchung eine Frostfreiheit nicht gewährleistet und die Tragfähigkeit in den Randbereichen nicht gegeben ist.
Beschlussvorschlag: Der Wirtschaftsweg „Verlängerung Erbkampsweg“ ist in der vom Planungsbüro Schulz & Partner vorgeschlagenen Art und Weise auszubauen. Ausbaubeiträge werden nicht erhoben. Eine Gewährleistung für den in dieser Art ausgebauten Weg wird weder von der ausführenden Firma, noch vom Planungsbüro übernommen werden.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. 125.000 €jährlich folgend ca. €
Anlagen: Untersuchungsbericht WiWeg Weinberg Erbkampsweg, Kosten WiWeg Erbkampsweg
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