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Vorlage - Hkb/104/18
Sachverhalt: Nach den nunmehr vorliegenden Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Öffentlichkeit ( § 3 (1) und § 4 (1) BauGB ) ist der Entwurf des Bebauungsplans erneut gem. § 4 (1) und § 4 (2) BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlichen auszulegen.
Hinweis: Die Anlagen zum Tagesordnungspunkt werden in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen, spätestens jedoch in der Sitzung vorliegen und vorgestellt werden. Beschlussvorschlag: Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten“ im Ortsteil Emmen wird zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden parallel vorzunehmen. Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. 0€jährlich folgend ca. 0 € Anlagen: - B-Plan - Begründung - Umweltbericht - Biotoptypen - Schalltechnische Untersuchung
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