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Vorlage - SG/205/19
Beschlussvorschlag: Für die Maßnahme __________________________________________ ist bis zum 15.09.2019 ein Förderantrag beim ArL Braunschweig zu stellen. Das Planungsbüro Warnecke ist von der Verwaltung mit den Vorplanungen zu beauftragen. / Die Planungsleistungen sind von der Verwaltung auszuschreiben.
Sachverhalt: Im Rahmen der Dorfentwicklung können Förderanträge für das Jahr 2020 bis zum 15.09.2019 beim ArL Braunschweig eingereicht werden. Es ist bereits jetzt zu überlegen, welche der Maßnahmen aus der Prioritätenliste I in diesem Jahr beantragt werden soll. Darüber hinaus ist zu überlegen, ob die Vorplanungen der jeweiligen Maßnahme vom Planungsbüro Warnecke geplant werden sollen, oder ob die Planungsleistung ausgeschrieben wird. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Leistungsphasen nur Stufenweise vergeben werden können. (Leistungsphase 1-3 (Vorplanung) vor der Antragstellung; Leistungsphasen 4-8 nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Ein Beschluss ist erforderlich).
Anlagen: Fortschreibung der Prioritätenlisten in den Gemeinden und der Samtgemeinde
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