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Vorlage - Ded/272/19
Beschlussvorschlag: Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Bauernende Süd“ im Ortsteil Weddersehl wird zugestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bauernende Süd“ ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen.
Sachverhalt: Ein ortsansässiger Zimmereibetrieb möchte sich erweitern.
Nach der Einarbeitung der vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. € jährlich folgend ca. €
Anlagen: Planzeichnung Begründung Artenschutzfachbeitrag
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