Ratsinformationssystem
Vorlage - Sth/076/19
Beschlussvorschlag:
Herr Helmut Klare wird als Nachfolger für den verzichtenden Ratsherren Michael Sassenhagen eingeführt und gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) (Verpflichtungsbelehrung) auf die ihm nach § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Treuepflicht) obliegenden Pflichten hingewiesen.
Er wird gemäß § 60 NKomVG verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Sachverhalt:
Herr Michael Sassenhagen hat seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Gemeinderat Steinhorst erklärt. Gemäß § 44 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freigewordene Sitz auf eine Ersatzperson über.
Erste Ersatzperson für Herrn Michael Sassenhagen ist Herr Helmut Klare. Herr Klare hat mit Annahmeerklärung vom 20.03.2019 den Sitz im Gemeinderat Steinhorst angenommen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. € jährlich folgend ca. €
Anlagen: - Verzichtserklärung Michael Sassenhagen - Annahmeerklärung Helmut Klare
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