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Vorlage - Hkb/197/19
Sachverhalt: Dem Gemeinderat liegt ein Antrag der WIH-Fraktion zum Thema „Grünflächen statt grauer Schotterbeete“ vor. Der Antrag wird wie folgt begründet:
Eine neue Mode greift um sich in Deutschland und auch in unseren Dörfern. Statt blühender Vorgärten finden sich immer mehr sog. Steingärten und Schotterflächen, die große Teile des Erdreichs abdecken. Auf diese Weise verlieren vor allem die Bienen und anderen Insekten sowie die Gartenvögel ihre Nahrungs- und Lebensgrundlage. Dies gilt auch für die kommunalen Flächen im Ort, immer öfter wird aus Straßenbegleitgrün ein Straßenbegleitgrau. Die Gemeinde soll hier mit gutem Beispiel vorausgehen.
Der Antrag enthält Vorschläge um diese Handlungen in den Griff zu bekommen:
1. In zukünftigen Bebauungsplänen soll festgelegt werden, dass auf Neubaugrundstücken die nicht überbauten Flächen Grünflächen in ansprechender Form sein müssen. (Grünflächenplan ist vom Grundstückseigentümer vorzulegen)
2. Die Gemeinde soll u. a. in ihrem Mitteilungsblatt kommunizieren, dass die Niedersächsische Bauordnung in § 9, Abs. 2 ausdrücklich solche "Steingärten" nicht vorsieht. Es heißt da: "Die nicht überbauten Flächen müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind."
3. Die Gemeinde Hankensbüttel soll hierbei auf ihrem Grund und Boden mit gutem Beispiel vorangehen. Es gäbe die Möglichkeit, von ihr zugeschotterte Flächen an den Straßenrändern wieder freizulegen und mit schmückendem Grün zu bepflanzen.
Beschlussvorschlag: 1. In zukünftigen Bebauungsplänen soll festgelegt werden, dass auf Neubaugrundstücken, die nicht überbauten Flächen Grünflächen in ansprechender Form sein müssen. (Ein Grünflächenplan ist anhand der Pflanzliste gem. Pflanzgebot vom Grundstückseigentümer vorzulegen.)
2. Es sollte in den Samtgemeinde Nachrichten der Samtgemeinde Hankensbüttel auf die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung in § 9, Abs. 2 verwiesen werden, um darauf hinzuweisen, dass diese solche "Steingärten" nicht vorsieht. („Die nicht überbauten Flächen müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“)
3. Die Gemeinde Hankensbüttel soll hierbei auf ihrem Grund und Boden mit gutem Beispiel vorangehen. Es gäbe die Möglichkeit, geschotterte Flächen an den Straßenrändern wieder freizulegen und mit schmückendem Grün zu bepflanzen, sofern dies möglich ist.
Anlagen:
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