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Vorlage - Sth/079/19
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Steinhorst beschließt, für die Änderung des B-Planes „Rübenberg“ eine 3. Bebauungsplanänderung gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Hierfür beauftragt wird das Planungsbüro ………. . Planungsziel ist die gewünschte Bauausführung zu ermöglichen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bauherr. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.
Sachverhalt: Ein Bauinteressent aus Hohne beabsichtigt das Flurstück 13/77 am Lagerweg in Räderloh zu erwerben und dort ein Haus mit einem Flachdach zu errichten. Der bestehende B-Plan schließt eine Bebauung mit Flachdächern aber derzeit aus. Um die gewünschte Bauweise zu ermöglichen, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Anlagen:
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