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Vorlage - Hkb/212/19
Sachverhalt: Die Eigentümer eines Grundstücks, das sich innerhalb des Bebauungsplans „Lehmkuhlenweg II“ befindet, planen den Bau eines Wohnhauses mit einer Doppelgarage und einem Abstellraum. Das Wohnhaus soll direkt auf der Baugrenze, der Abstellraum auf einer Länge von ca. 7 m und einer Breite von 2 m in die nicht überbaubare Fläche gebaut werden. Somit würde der Abstellraum direkt an die Grünpflanzung angrenzen, die das Grundstück von der Steimker Straße trennt.
Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lehmkuhlenweg II“ wird nicht entsprochen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. € jährlich folgend ca. €
Anlagen: Skizze Bauvorhaben Auszug Bebauungsplan
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