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Vorlage - Spr/100/19
Sachverhalt: Ein Grundstückseigentümer in der Straße „Am Sandberg 1“ in Bokel möchte bauliche Veränderungen an seinem Hausgrundstück vornehmen. Leider lässt der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan diese baulichen Veränderungen nicht zu, sodass der Bebauungsplan geändert werden muss. Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans stehen, verpflichtet.
Inhaltlich ist der Bebauungsplan zu ändern:
Der beauftragte Architekt, Joachim Grahn, wird in der Sitzung das abweichende Bauen erläutern. Ebenfalls vorgeschlagen wurde, dass das Planungsbüro Warnecke mit der Ausarbeitung der Planänderung beauftragt wird.
Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan „Am Ginsterbusch“ ist zum ersten Mal zu ändern. Die Kosten sind vom Vorhabenträger in voller Höhe zu übernehmen. Das Planungsbüro Warnecke wird mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Ginsterbusch“ beauftragt.
Anlagen: B-Plan Änderung Am Ginsterbusch
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