Ratsinformationssystem
Vorlage - Spr/101/19
Beschlussvorschlag: a ) Der Antrag der Firma PNE AG auf Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde für die Errichtung eines Windparks ist zunächst abzulehnen, da erstens noch kein städtebaulicher Vertrag vorliegt und zweitens das regionale Raumordnungsprogramm in Sachen Windenergie noch nicht rechtskräftig ist.
O d e r
b) Das Einvernehmen zur Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in der Gemarkung Bokel wird unter der Voraussetzung der Erschlossenheit hergestellt, die z. Zt. noch nicht gegeben ist. Die Erschließung der WEA ist durch die PNE AG in einem Städtebaulichen Vertrag / einer Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Sprakensehl zu sichern.
Sachverhalt: Die Firma PNE AG hat einen Antrag auf Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Sprakensehl für die Errichtung eines Windparks gestellt. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Einvernehmen nicht bevor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen ist, zugestimmt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zurzeit das regionale Raumordnungsprogramm in Sachen Windenergie noch keine Rechtskraft erlangt hat und diesbezüglich auch keine Anträge seitens des Landkreises Gifhorn bearbeitet werden können. Da die Samtgemeinde Hankensbüttel bereits den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, der aufgrund des Regionalplans anzupassen ist, gefasst hat, gibt es diesbezüglich auch keine zeitliche Verzögerung. Das Einvernehmen muss also zum heutigen Tage noch nicht zwingend erteilt werden.
Anlagen: Antrag der Firma PNE AG Lageplan Windpark
|