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Vorlage - Ded/249/18-1
Beschlussvorschlag: Erfolgt nach Beratung.
Sachverhalt: In der Ratssitzung am 20.09.2018 wurde folgender geänderter Beschlussvorschlag des Umwelt-, Planungs- und Bauausschusses wie folgt beschlossen:
Geänderter Beschlussvorschlag im Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss am 30.08.2018, im Verwaltungsausschuss am 11.09.2018 und im Rat am 20.09.2018: Aufgrund der immensen Kosten der Maßnahme in Höhe von 530.000 € soll zunächst kein Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung gestellt werden, der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Mit dem Landkreis Gifhorn sind zeitnah Gespräche aufzunehmen und Möglichkeiten zu erarbeiten, die eine kostengünstige Variante darstellen.
Dieser Beschluss war einstimmig. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde daraufhin Kontakt aufgenommen und um Stellungnahme zu möglichen Änderungen gebeten. Die UNB lehnt die Entnahme der großen alten Bäume ab. Hierzu der folgende Email-Verkehr:
Von: Schell, Klaus <Klaus.Schell@gifhorn.de>
Sehr geehrter Herr Warnecke,
die alten Bäume sollten aus meiner Sicht vorrangig erhalten werden. Sie haben aufgrund ihres Alters eine sehr große Bedeutung für das Landschaftsbild aber z.B. auch für den Insektenschutz (Lindenblüte) und prägen das dörfliche Ortsbild von Repke entscheidend mit. Ein Eingriff in die Baumreihe ist aus meiner Sicht somit vorrangig zu vermeiden. Wenn durch die Verrohrung höhere Kosten entstehen, sollten diese aus meiner Sicht auch beziffert und ggf. in die Abwägung eingestellt werden. Zudem rate ich zu einem Variantenvergleich im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans. Natürlich stellt auch eine Verrohrung einen Eingriff dar. Herr Dr. Rutschke hatte sich den Graben meines Wissens angeschaut und – wenn ich mich recht erinnere- keine wesentlichen Probleme oder höhere Wertigkeiten gesehen. Ein entsprechendes Gutachten (bzw. ein landschaftspflegerischer Vorentwurf) liegt mir aber bisher nicht vor. Dies wäre nachzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweise zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation (per Mail) finden Sie unter http://www.gifhorn.de/ekomm. Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2 g CO2 und 2 g Holz: Drucken Sie daher bitte nur, wenn es wirklich notwendig ist.
Von: volker.warnecke@planungsbuero-warnecke.de <volker.warnecke@planungsbuero-warnecke.de>
Hallo Frau Kolb, sehr geehrter Herr Schell,
veranlasst durch die Absicht des Landkreises, die OD zu erneuern und dabei die Fahrbahnbreite von derzeit weitgehend 5,5 m auf 6 m zu erweitern, beabsichtigt die Gemeinde Dedelstorf die Erneuerung der Gehweganlage, die in etwa 1,2 m Breite abgesetzt durch ein Hochbord am östlichen Rand der OD verläuft. Altersbedingt und aufgrund der vielfachen Überfahrt ist der Gehweg abgängig und wird teilweise nicht mehr genutzt.
Anbei die Darstellung zur zunächst (2018) präferierten Planung des Gehweges auf kompletter Länge neu im östlichen Bereich, wobei die Verbreiterung der Fahrbahn um 0,5 m in östlicher Richtung vorgesehen ist. Der neue Gehweg wurde abgesetzt durch einen Grünstreifen an die östliche Grundstücksseite verschoben, was zu einer partiellen Grabenverrohrung bzw. dem Einbau eines Drainagestranges führt (vgl. pdf-Darstellung Blatt Nord und Blatt Süd). Aus Kostengründen wurde nach einer besseren Alternative gesucht.
Alternativ dazu die Wegeführung mit der im nördlichen Abschnitt Neuanlage im westlichen Bereich der OD der K 8, um die teure Grabenverrohrung zu vermeiden. Dann werden allerdings die hier vorhandenen Altbäume weichen müssen (vgl. pdf-Darstellung aus 2019)! Zudem wird die Gehwegführung mit den damit verbundenen mehrfachen Überquerungen der K 8 hinsichtlich ihrer Benutzung und ihrer Verkehrssicherheit (Schüler!) als sehr ungünstig bewertet und seitens der Gemeinde nicht mehr weiterverfolgt.
Die neu und zuletzt diskutierte Variante (ohne Darstellung) sieht nun vor, im nördlichen Abschnitt 1. den Graben offen zu belassen, 2. den Gehweg in bestehender Linienführung zu erneuern und 3. die Fahrbahnverbreiterung um 50 cm in westliche Richtung vorzunehmen. Auch damit würde sich allerdings eine Schädigung bzw. Entnahme der großen alten Bäume bis zur Einmündung des westlich abzweigenden kommunalen Straßenzuges nicht umgehen lassen. Deshalb vor weiterer Beplanung die Fragestellung, ob diese Variante aus Sicht der UNB überhaupt vertretbar wäre?
MfG Volker Warnecke
Planungsbüro Warnecke Wendentorwall 19 38100 Braunschweig
T. 0531 12 19 240
Zur Sitzung sind die Herren Volmer, LK Gifhorn und Herr Warnecke, Planungsbüro Warnecke, eingeladen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. € jährlich folgend ca. €
Anlagen:
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