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Vorlage - Hkb/247/20
Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Schaffung eines Gehweges an der Straße „Bauernende“ von der Straße „Uelzener Straße“ bis zur Straße „Bergstraße“ wird nicht entsprochen.
Sachverhalt: Anwohner der Straße „Bauernende“ beantragen die Anlage eines Gehweges auf der Westseite der Straße „Bauernende“ und zwar auf der gesamten Länge von der Straße „Uelzener Straße“ bis zur Straße „Bergstraße“.
Im Dorfgutachten wird diese Straße als einzige historische Straße Hankensbüttels angesehen. Die Straße ist laut dem Gutachten auch als eine reine Anliegerstraße zu sehen (s. beigefügte Zeitungsausschnitte). Gerade als es um die „Sanierung“ der Straße ging kam von den Anliegern – zu Recht – der Einwand, dass diese Straße dann auch von Schwerlastverkehr und Durchgangsverkehr zu den Wohngebieten genutzt werden würden. Die Problematik bleibt auch weiterhin bestehen, dass wenn hier die Straße angefasst werden würde - müsste man diese wahrscheinlich komplett ausbauen - da ein Einsetzen oder Anpassen des Pflasters ohne an die Substanz der Straße zu gehen nicht oder nur sehr schwer zu bewerkstelligen ist. Als „Beispiel“ kann die Straße in Alt Isenhagen genommen werden, wo nach Arbeiten des Wasserverbandes eine Einpassung der Steine als nicht gut gelungen angesehen werden muss.
Es könnte darüber nachgedacht werden einen Gehweg ab der Bebauung „Bauernende 3“ zur Straße „Bergstraße“ hin anzulegen (Asphaltdecke direkt auf die Steine). Damit würde allerdings das Gesamtbild der Straße erheblichen Schaden nehmen.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. 0,00 € jährlich folgend ca. 0,00 €
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