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Vorlage - SG/304/20
Beschlussvorschlag: Herrn Matthias Falk ist die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbrandmeister“ der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Hankensbüttel, Ortswehr Steinhorst, zu verleihen.
Sachverhalt: Die Ortsfeuerwehr Steinhorst beantragt dem Ortsbrandmeister a. D. Matthias Falk die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbrandmeister“ zu verleihen.
Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen durch den Rat zu vollziehen.
Der Rat der Samtgemeinde Hankensbüttel hat daher am 03. April 2014 Ehrungsrichtlinien beschlossen.
Nach § 6 Absatz 3 c der Ehrungsrichtlinien ist u. a. eine langjährige Ausübung von besonderen Ehrenämtern im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben, z. B. im Feuerwehrwesen eine Voraussetzung für die Verleihung einer Ehrengabe.
Herr Falk war von 1998-2004 stellvertretender Ortsbrandmeister und anschließend von 2004-2016 Ortsbrandmeister. Damit war er insgesamt 18 Jahre in leitender Funktion im Kommando der Ortsfeuerwehr tätig. Zudem wurde unter seiner Führung am 01.04.2012 die Kinderfeuerwehr gegründet.
Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. 0 € jährlich folgend ca. 0 €
Anlagen:
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