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Vorlage - SG/311/20
Beschlussvorschlag: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. anliegender Liste werden zur Kenntnis genommen bzw. genehmigt.
Sachverhalt: Bis zum heutigen Tag liegen Anträge auf Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gem. anliegender Liste vor.
Die beantragten Ausgaben gem. anliegender Liste sind zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu genehmigen.
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