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Vorlage - Hkb/251/14
Beschlussvorschlag: Die eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Vorlage abgewogen. Die Abwägungen werden entsprechend der anliegenden Beschlussvorschläge beschlossen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB: Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wiethorngärten“, die zusammen mit der Begründung vom 10.03.2014 bis 11.04.2014 öffentlich ausgelegen hat, wird nach Prüfung und Abwägung aller vorgebrachten Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wiethorngärten“ rechtskräftig Sachverhalt: Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wiethorngärten“ hat in der Zeit vom 10.03.2014 bis 11.04.2014 öffentlich ausgelegen. Die hierzu vorgebrachten Einwände und Hinweise wurden vom Planungsbüro Warnecke geprüft und mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen ausgearbeitet.
Über die Abwägungsvorschläge ist zu beraten und zu entscheiden. Finanzielle Auswirkung: einmalig ca. € jährlich folgend ca. € Anlagen: - Begründung Satzung - B-Plan Satzung - Stellungnahmen der TöB Abwägung und Beschlussvorlagen
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