Die Eheschließung von Personen, die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Sie sind hier:
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument)
Welche Gebühren fallen an?
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr:25,00 EUR
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. - Gebühr:80,00 EUR
Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Rechtsgrundlage
- §104 BGB
- § 1310 BGB
- § 1312 BGB
- § 1896 ff. BGB
- § 1903 BGB
- Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
- § 6 PStG
- § 11 PStG
- § 13 PStG
- § 29 PStV
- Art. 14.1 ff. PStGVwV
Anträge / Formulare
Keine