Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
Anzeigepflichtige:
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist.
Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Nachweis über letzte Ehe, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) und die Todesbescheinigung sind dem zuständigen Standesamt vorzulegen. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.