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Allgemeine Information Wahlen
Allgemeine Informationen
Vor Ort organisiert und überwacht das Wahlamt die Wahlen. Das ist ein sehr aufwändiger Prozess, weshalb das Wahlamt bereits mindestens ein halbes Jahr vorher mit den Vorbereitungen beginnt.
Das Wahlamt hat vielfältige Aufgaben
- es ist zuständig für die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses,
- nimmt die Wahlvorschläge entgegen,
- es bearbeitet und verschickt die Briefwahlunterlagen,
- bestellt die Wahlhelfer,
- bereitet die Wahllokale vor,
- ermittelt und kontrolliert die Wahlergebnisse
- und koordiniert alle an der Wahl beteiligten Dienststellen.
© Reckmann / pixelio.deZuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.