Nummer: Obh-Wettendorf-003.1
Im Südwesten von Wettendorf plant ein Eigentümer eines Grundstücks, ein Wohnhaus im rückwärtigen Teil seines Grundstücks zu errichten. Im Osten und Süden befindet sich bereits Bebauung in diesem Bereich. Die bauliche Ergänzung als Verdichtung ist daher städtebaulich sinnvoll.
Für diesen Bereich wurde eine Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Wettendorf aufgestellt, die diese Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezieht. In dieser Satzung wurde keine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Der Landkreis Gifhorn wird das geplante Bauvorhaben aber ohne die Festlegung einer Baugrenze nicht genehmigen. Aus diesem Grund werden in der 1. Änderung der Satzung überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
01.02.2018 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
07.02.2018 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
07.02.2018 | Bekanntmachung der Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB |
16.02.2018 bis 20.03.2018 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
16.02.2018 bis 20.03.2018 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
17.05.2018 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
29.06.2018 | Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
29.06.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Bauleitplanung, Bebauungspläne, Straßenausbaubeiträge, Hoch- und Tiefbau, Erschließungen, Nachbarrecht |
Goethestraße 2 29386 Hankensbüttel
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