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Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung Worthfeld
Nummer: Sth-Räderloh-002
Der Rat der Gemeinde Steinhorst hat in seiner Sitzung am 08.10.2012 beschlossen, eine Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Räderloh der Gemeinde Steinhorst aufzustellen und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Geplant ist, Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.
Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen TRäger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der benachbarten Gemeinden parallel vorzunehemn. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Planausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie gekennzeichnet.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
04.02.2014 bis 05.03.2014 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
04.02.2014 bis 05.03.2014 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs |
31.10.2014 | Rechtskraft des Bauleitplans |
Begründung
![]() | Begründung (282 kB) |
Weitere Dokumente
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Öffentliche Bekanntmachung (146 kB) |
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Amtliche Bekanntmachung (492 kB) |