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Flachskamp
Nummer: Obh-Wettendorf-002
Der Rat der Gemeinde Obernholz hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 dem Entwurf des Bebauungsplanes ,,Flachskamp'' und dem Entwurf der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen.
Als Art der baulichen Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich ein Dorfgebiet festgesetzt. Mit der Festlegung eines Dorfgebietes wird eine Mischung zwischen Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen, nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben zulässig.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
14.12.2009 | Aufstellungsbeschluss |
11.06.2010 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
27.09.2010 | Bekanntmachung der Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange |
07.10.2010 bis 09.11.2010 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs |
07.10.2010 bis 09.11.2010 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
29.04.2011 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |