Hinter den Gärten m. ö. B.
Nummer: Hkb-Emmen-005
Die Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhausbebauung steigt in letzter Zeit in der Samtgemeinde Hankensbüttel wieder an. In der Gemeinde Hankensbüttel wurden in den vergangenen Jahren nur wenige zusammenhängende Wohngebiete ausgewiesen. Die vorhandenen Neubaugebiete und die innerhalb der Ortslage des Hauptortes Hankensbüttel bestehenden Baulücken sind nahezu vollständig bebaut.
In Hankensbüttel selber ist eine weitere wohnbauliche Entwicklung innerorts nicht mehr möglich. Freiflächen (z. B. das Mühlenviertel) wurden bereits verdichtet, Baulücken geschlossen. In den Randbereichen ist eine bauliche Entwicklung entweder wegen bestehender Emissionen (Lorenz-Bahlsen, Sportplatz) oder aber wegen hochwertiger Natur und Landschaft (Richtung Isenhagen, bewaldete Flächen) nicht sinnvoll. Eine weitere Ausdehnung der bebauten Ortslage in die freie Landschaft würde den Ort zersiedeln und soll daher aus städtebaulichen Gründen vermieden werden.
Im Ortsteil Emmen, der im direkten Anschluss an der Ortslage von Hankensbüttel liegt, wurde bereits eine wohnbauliche Entwicklung begonnen. Entlang der Emmer Dorfstraße liegt der historische Teil des Ortes, westlich parallel dazu hat sich entlang der Straße Im Winkel neuere Bebauung angesiedelt. Die Emmer Bachniederung trennt diese beiden Bereiche voneinander. Die Bebauung an der Straße Im Winkel hat sich im Norden und Süden nach Westen hin erweitert. Zwischen diesen baulichen Erweiterungen kann ein neues Wohngebiet entstehen.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
12.11.2015 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
15.12.2017 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
18.12.2017 bis 12.01.2018 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
05.04.2018 | Bekanntmachung der Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB |
09.04.2018 bis 14.05.2018 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
12.04.2018 bis 14.05.2018 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB |
20.06.2018 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
31.07.2018 | Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
31.07.2018 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB |
Weitere Dokumente
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Bebauungsvorschlag (879 kB) |
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Schallgutachten (5 MB) |
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Bekanntmachung Auslegungsbeschluss (73 kB) |