Kommunalwahl
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für mehr
als zweitausend Kommunalvertretungen (Abgeordnete für die Regionsversammlung, die
Kreistage, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte sowie die Mitglieder der
Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. In kreisfreien Städten ist nur der Rat der Stadt zu wäh-
len. In Gemeinden mit Ortschaften oder Stadtbezirken werden zusätzlich die Mitglieder der
Ortsräte bzw. der Stadtbezirksräte bestimmt. In einzelnen Kommunen werden die Wählerinnen
und Wähler gleichzeitig dazu aufgerufen, die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwal-
tungsbeamten, das heißt die hauptamtlichen Landrätinnen und Landräte sowie Bürgermeiste-
rinnen und Bürgermeister direkt zu wählen.
In den kreisangehörigen Gemeinden wird im Höchstfall zur Stimmabgabe bei fünf verschiede-
nen Wahlen aufgerufen:
> In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden für die Kreistagswahl, die Samtgemeinde-
ratswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin
oder des Samtgemeindebürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder des Landrats;
> In den Einheitsgemeinden für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl, sowie die
Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und die Wahl der Landrätin oder
des Landrats und ggf. die Ortsratswahl.
Letzte Kommunalwahl 2016
Nächste Kommunalwahl 2021
Der Termin zur Kommunalwahl steht für den 12. September 2021 fest!
Was wird bei den Kommunalwahlen 2021 gewählt?
Bei den Kommunalwahlen im September werden der Rat der Samtgemeinde Hankensbüttel, die Gemeinderäte der fünf Mitgliedsgemeinden und mit der Direktwahl die Samtgemeindebürgermeisterin/ der Samtgemeindebürgermeister gewählt. Zudem wird auf Landkreisebene der Kreistag und die Landrätin/ der Landrat neu gewählt.
Wahl des Rates der Samtgemeinde Hankensbüttel
Für die kommende Wahlperiode sind 22 Ratsvertreter zu wählen. Die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl der Samtgemeinde. Ihre Aufgabe ist es, bei allen Entscheidungen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde zu vertreten. Die Beschlüsse, die der Samtgemeinderat mehrheitlich fasst, setzt die Verwaltung anschließend um.
Wahl der Gemeinderäte
Die fünf Gemeinderäte der Samtgemeinde sollen für mehr Bürgernähe bei kommunalen Entscheidungen sorgen. Sie sind für die speziellen örtlichen Angelegenheiten zuständig, die nicht über die Ortsgrenzen hinausgehen.
Die Größe der Gemeinderäte ist unterschiedlich. Je nach Einwohnerzahl bestehen sie aus 9 bis 15 Personen.
Wahl des Hauptverwaltungsbeamten
Am 12.09.2021 findet auch die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters statt. Die Aufgabe ist es als Dienststellenleitung die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen. Sie oder Er regelt die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien, die vom Samtgemeinderat beschlossen werden.
Der 26.09.2021 ist für eine mögliche Stichwahl terminiert, falls die Kandidatin / der Kandidat nicht die notwendige Stimmenmehrheit erzielt.
Wahl des Kreisrates
Der Kreisrat entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises. Hier ist es die Aufgabe der Kreistagsabgeordneten, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des gesamten Landkreises zu vertreten.
Wer ist wahlberechtigt?
- alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und
- seit dem 12. Juni 2021 der Samtgemeinde Hankensbüttel wohnen.
Für die Gemeinderatswahlen gilt außerdem:
- wahlberechtigt ist, wer seit dem 12. Juni 2021 in der jeweiligen Gemeinde wohnt.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Als Wahlberechtiger sind Sie ins Wählerverzeichnis der Samtgemeinde eingetragen. Spätestens bis zum 22. August erhalten sie per Post eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind, wann der Wahltermin stattfindet und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.
Wahlhelfer gesucht!
Demokratie live erleben - Mittendrin statt nur dabei!
Wahlhelfer, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv an der Durchführung einer Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt zu sein. Dies ist von der Verfassung so vorgesehen und stellt gleichermaßen das Recht wie auch die Pflicht der Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit die Demokratie zu stärken.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann meldet Sie sich gerne bei uns.
Dokumente
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Grundzüge Kommunalwahlsystem (162 kB) |
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Bekanntmachung der Samtgemeindewahlleitung (318 kB) |